Erbschaft | Nachlass
Wenn Ihr letzter Wille Spuren hinterlässt, der zu 100 Prozent den Kindern und Ihren Familien auf ihrem Weg des Abschieds zu Gute kommt.
Die meisten Menschen möchten am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes hinterlassen.
Ihr Testament gibt Ihnen die Möglichkeit unsere Kinderhospizarbeit und somit direkt unsere lebensverkürzend erkrankten Sterntaler-Kinder und -Jugendliche und deren Familien auf deren oftmals langen und kräftezehrenden Weg zu unterstützen.
Wir helfen gern dabei, Ihrem letzten Willen Ausdruck zu verleihen und sorgen dafür, dass Ihr Nachlass nachhaltig in unserer Einrichtung Großes bewirkt. Wenn Sie mit Ihrem Erbe unsere Sterntaler-Familien Unterstützung geben möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung zur Gestaltung Ihres Testaments und zeigen Ihnen gerne bei einem persönlichen Besuch in unserer Einrichtung in Dudenhofen bei Speyer, wie Spenden bei uns Verwendung finden.
Das Finanzamt Mannheim hat unseren Verein als gemeinnützig anerkannt. Daher sind Erbschaften und Spenden an uns von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendungen kommen also zu 100 Prozent bei uns an und werden vollständig und in Ihrem Sinne für unsere gemeinnützige Arbeit eingesetzt.
Weitere
Informationen
Wenn sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie uns helfen können, kontaktieren Sie uns oder schauen Sie sich unseren Flyer an.